Die Gewährleistungsversicherung (W&I-Deckung) bietet sowohl Käufern als auch Verkäufern eine Lösung zur Reduzierung ihrer Transaktionsrisiken und erleichtert auf beiden Seiten auch den sauberen Ausstieg aus Investitionen. Gerade im unsicheren wirtschaftlichen Umfeld von entscheidender Bedeutung, auch wenn die globalen M&A-Aktivitäten derzeit eher verhalten sind.
Die aktuelle Ausgabe der AIG M&A Claims Intelligence Series zeigt, dass die W&I-Versicherung Potenzial sowohl für Großschäden als auch für Frequenzschäden aufweist und eine Vielzahl von Transaktionsproblemen abdeckt.
So zeigt die Studie beispielsweise, dass die Schadenhöhe weiter steigt, wobei die größten Schadenzahlungen (über 10 Millionen Dollar) 19 % der Ansprüche ausmachen, gegenüber 15 % in der letztjährigen Studie und 8 % im Jahr zuvor. Die durchschnittliche Schadenhöhe in diesem Bereich ist ebenfalls angestiegen.
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Zu den Hauptbedenken, die Versicherungsnehmer beim Kauf einer Gewährleistungsversicherung (Warranty & Indemnity, W&I) haben, gehört natürlich die Frage, wie sich der Ablauf im Schadenfall gestaltet. Falls eine Garantieverletzung auftritt, möchte ein Versicherungsnehmer wissen, was er von seinem Versicherer erwarten kann, wenn er eine Schadenmeldung im Rahmen seiner W&I-Police einreicht.
Für Versicherungsnehmer sollten die Erfahrung des Versicherers mit Schadenfällen und der Ablauf der Schadenabwicklung daher Hauptentscheidungskriterien beim Kauf einer W&I-Versicherung sein. Natürlich spielen Preis und Umfang des Versicherungsschutzes eine wichtige Rolle, aber da das gesamte Ziel der Police darin besteht, im Falle eines berechtigten Anspruchs Deckung und Hilfestellung zu bieten, kann das Verständnis der Schadenabwicklung eines Versicherers dem Versicherungsnehmer helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen und sicherzustellen, dass jede Schadenmeldung so reibungslos und effizient wie möglich abläuft.
Um Käufer von W&I-Versicherungen zu unterstützen, möchte ich Ihnen im Folgenden ein Abbild über den allgemeinen Ablauf einer typischen Schadenabwicklung geben. Als Versicherungsnehmer möchte ich Ihnen wichtige Hinweise für das Einreichen einer Schadenmeldung im Rahmen ihrer Police darlegen.
Zur Abwicklung eines Schadens ist es am besten, wenn Versicherungsnehmer, Versicherungsmakler und Versicherer gemeinschaftlich zusammenarbeiten. Die Geltendmachung eines Anspruches und die Prüfung der Deckung sollten nicht als sich feindlich gegenüberstehende Prozesse betrachtet werden. M&A-Transaktionen können bekanntermaßen kompliziert und von hohem Wert sein und dementsprechend kann auch die Schadenmeldung der W&I-Versicherung komplex sein. Für Versicherungsnehmer läuft sie im Großen und Ganzen jedoch in folgenden fünf Schritten ab:
1. Erhalt und Bestätigung einer gültigen Schadenmeldung
2. Durchsicht der Schadenmeldung und Anforderung weiterer Informationen
3. Ansprüche Dritter
4. Rechtliche Berater und Finanzexperten
5. Deckungsentscheidung und Auszahlung eines Schadens
Als Versicherer sind wir uns bewusst, dass unsere Versicherungsnehmer eine zügige Schadenregulierung wünschen. Daher ist unser Prozess zur Schadenabwicklung so konzipiert, dass unsere Deckungsposition so schnell wie möglich bestätigt wird. Um sicherzustellen, dass eine Deckungsentscheidung ohne Verzögerung erfolgen kann, ist eine gut vorbereitete Schadenmeldung natürlich eine große Hilfe. Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Hinweise zusammengestellt, die Versicherungsnehmer beachten sollten, wenn sie einen Schaden im Rahmen ihrer M&A-Versicherung geltend machen wollen.
1. Zeitlicher Ablauf
Es versteht sich von selbst, dass Schäden, die im Rahmen der Police geltend gemacht werden, innerhalb der entsprechenden Vertragslaufzeit der Police entstanden sein müssen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass dem Versicherer auch innerhalb der Laufzeit der Police unverzüglich eine Schadenmeldung vorgelegt wird. Der Wortlaut einer W&I-Police wird regelmäßig vorsehen, dass eine Schadenmeldung so schnell wie möglich nach Bekanntwerden des Schadens durch den Versicherungsnehmer und möglicherweise auch innerhalb einer bestimmten Anzahl von Tagen erfolgen muss.
2. Zustellung
Denken Sie daran, zu prüfen, ob es bestimmte Vorgaben dazu gibt, wie eine Schadenmeldung dem Versicherer zugehen soll. Unter den aktuellen Umständen und während einer Zeit, in der viele von uns zu Hause arbeiten, ist die Zustellung per Post (falls diese gefordert werden sollte) möglicherweise schwieriger. Fragen Sie Ihren Versicherer gegebenenfalls, ob er auch eine Zustellung per E-Mail akzeptiert, was wahrscheinlich auch für ihn bequemer sein wird. Sprechen Sie auch mit Ihrem Versicherer, um zu entscheiden, welche Zustellungsmethode für weitere Dokumente am besten geeignet ist.
3. Ausführliche Angaben
Stellen Sie sicher, dass Ihre Schadenmeldung eine detaillierte Beschreibung der im Zusammenhang mit dem Schaden maßgeblichen Fakten und Umstände enthält und dass die Garantien und Entschädigungen, die ihrer Ansicht nach nicht geleistet wurden, aus ihr hervorgehen. Zu diesem Zeitpunkt sind Ihnen möglicherweise noch nicht alle relevanten Informationen bekannt, aber wenn Sie dem Versicherer eine detaillierte Auflistung der vorliegenden Informationen zur Verfügung stellen, wird dies nicht nur den typischen Anforderungen der Police gerecht, sondern hilft dem Schadenregulierer auch dabei, seine Anfragen nach weiteren erforderlichen Informationen einzuschränken, sodass er sich auf die wichtigen Fragen zur Deckungsentscheidung konzentrieren kann.
4. Relevante Dokumente
Sollten Sie über relevante Dokumente im Zusammenhang mit einer Schadenmeldung verfügen (zum Beispiel Gerichtsdokumente, wichtige Verträge, Steuerbescheide, Sachverständigengutachten oder Korrespondenz), fügen Sie bitte Kopien dieser Dokumente bei; ein Schadenregulierer wird wahrscheinlich viel schneller eine Deckungsposition vorlegen können, wenn er diese Informationen sofort erhält. Der Versicherer wird möglicherweise noch weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen. Wenn Sie Ihrer Schadenmeldung jedoch alles beifügen, was der Versicherer Ihrer Meinung nach benötigt, wird dies aller Voraussicht nach zu einem reibungslosen Ablauf der Schadenabwicklung beitragen.
5. Erstgespräch zur Schadenmeldung
Sollten Sie der Ansicht sein, dass es hilfreich wäre, die Schadenmeldung zu Beginn des Prozesses in einem Telefongespräch zu erläutern, zum Beispiel, wenn umfangreiche Hintergrundinformationen vorliegen, wird Ihr Versicherer oft dankbar sein, ein solches Gespräch zusammen mit Ihrem Versicherungsmakler und gegebenenfalls einem Rechtsberater zu führen. Wie oben erwähnt, sollten die Parteien bei diesem Prozess zusammenarbeiten, da eine frühzeitige Kommunikation zu allen wichtigen Punkten oder besonderen Fragen bei der Abwicklung des Schadens hilfreich sein kann.
Ein gutes M&A Schadenbearbeitungsteam besteht aus einem globalen Netzwerk aus hauseigenen Schadenexperten, die von engagierten Rechtsberatern unterstützt werden. Die Regulierer sollten erfahren in Großschäden sein und auf M&A-Schadenmeldungen spezialisiert sein.
Das hört sich selbstverständlich an. Ist es aber nicht, obwohl es elementar ist.
Fragen Sie bei Ihrem Versicherer ruhig nach.
Ihr Alexander Nagler