AIG bietet besondere Versicherungslösungen für Unternehmensankäufe und –fusionen (Mergers & Acquisitions), die mit hohem strategischen Nutzen sowohl für Käufer als auch Verkäufer Wettbewerbsvorteile und Verhandlungsfreiräume eröffnen. Fragen der Preisfindung werden direkt und effektiv geklärt, das Risikoprofil optimiert.
Die W&I-Versicherung deckt finanzielle Schäden aus der Verletzung von Garantien und - in bestimmten Rechtssystemen - steuerliche Freistellungsverpflichtungen. Dazu erleichtert sie eine Vielzahl von Unternehmenstransaktionen, insbesondere Unternehmensübernahmen.
Die Vereinbarung von Garantien in einem Unternehmenskaufvertrag (Sales and Purchase Agreement, SPA) spielt eine wichtige Rolle bei M&A-Transaktionen - der Austausch von Informationen wird verbessert und es wird vertraglich festgelegt, in welchem Umfang die jeweils garantiegebende Partei die gesetzliche Haftung zu tragen hat.
Durch Einsatz dieser Versicherungslösungen können Transaktionshindernisse beseitigt, bzw. unerwünschte Risiken von der Transaktion gelöst werden (Der Käufer übernimmt das Risiko vertraglich, lässt sich dies aber durch einen Abzug am Kaufpreis „bezahlen“ und sichert sich durch eine Versicherungslösung ab; der Verkäufer sichert die ihm bekannten Risiken im Vorfeld der Transaktion ab, um so mögliche Versuche interessierter Bieter den Kaufpreis zu reduzieren von vorne herein auszuschließen).
Eine Käuferpolice entschädigt Käufer für Verluste aus Verletzungen von Garantien und steuerlichen Freistellungsverpflichtungen, die mit dem Verkäufer im Unternehmenskaufvertrag vereinbart wurden. Sie gibt dem Käufer die Möglichkeit, Ansprüche direkt gegen die Versicherung zu richten, ohne diese zunächst gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
Eine Verkäuferpolice entschädigt den Verkäufer für Verluste aus Ansprüchen, die vom Käufer wegen Verletzung der im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Garantien und steuerlichen Freistellungsverpflichtungen geltend gemacht werden.
Jede W&I-Police ist eine maßgeschneiderte Police, die den jeweiligen Erfordernissen einer Transaktion entsprechend ausgestaltet wird. Unser Ziel ist, dass die Versicherungsdeckung im Rahmen der Police der zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Regressansprüche und Risikoverteilung entspricht, und die vorgesehene Bagatellgrenze (de minimis) und andere einschränkende Regelungen widergespiegelt werden.
Die Laufzeit der Police wird der im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten zeitlichen Geltung der Garantien entsprechen (einschließlich verlängerter Fristen bezüglich Steuern), kann jedoch auf Wunsch des Kunden verlängert werden.