Versicherung für Cyber-Risiken

Der Versicherungsvertrag bietet Versicherungsschutz für Datenschutz- und Netzwerksicherheitsverletzungen bei der Nutzung von EDV-Systemen und dem Internet, sogenannte Cyber-Risiken. Der hierbei verfolgte Ansatz ist risikoorientiert. Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatzansprüche Dritter (Haftpflicht), aber auch eigene Schäden (zusätzliche Kosten / Aufwendungen / entgangener Gewinn wegen Betriebsunterbrechung / Mehrkosten) bei Eintritt einer Informationssicherheitsverletzung. Um dem unterschiedlichen Versicherungsbedarf von Unternehmen gerecht zu werden, kann der Versicherungsschutz individuell anhand optionaler Deckungsbausteine zusammengestellt werden.

AIG CyberEdge

Highlights

  • Proaktive Maßnahmen – unbegrenztes Limit und ohne Selbstbehalt
  • Krisenmanagement – fallbezogene Krisenreaktionskosten nach einer Datensicherheitsverletzung, PR-Kosten zur Reputationswiederherstellung des Unternehmens oder einer mitversicherten Person, Benachrichtigungs- und Überwachungskosten nach Verletzung der Informationssicherheit.
  • Versichert sind auch nicht-zielgerichtete Angriffe (etwa bei Übermittlung von Schadprogrammen)
  • Versicherungsschutz bei Verletzung der Benachrichtigungspflicht gemäß Art. 33 und Art. 34 DSGVO
  • Aufwendungen für Ermittlungen durch Datenschutzbehörden
  • Kosten für Rechtsberatung und IT-Dienstleistungen
  • Elektronische Daten – Kosten für die Datenwiederherstellung, Neuerfassung und Neueingabe nach einer Sicherheitsverletzung oder Datenleckage
  • Netzwerk-/Betriebsunterbrechung – versichert sind Ertragsausfallschäden infolge einer maßgeblichen Unterbrechung des Netzwerkes des Versicherungsnehmers nach einer DOS-Attacke oder einer Sicherheitsverletzung

Deckungsumfang

  • Daten-Haftpflicht – versichert personenbezogene Daten, Unternehmensdaten, Outsourcingverträge und Netzwerksicherheit
  • Optional: Cloud-Ausfall bei Nichtverfügbarkeit eines Cloudservices
  • Optional: Fehlbedienung, die eine Informationssicherheitsverletzung zur Folge haben kann
  • Optional: Goodwill-Aktionen, wie z. B. Goodwill-Coupons und Nachlässe
  • Optional: Kreditkarten-Monitoring, etwa bei Anhaltspunkten für Missbrauch personenbezogener Daten
  • Optional: Multimedia-Haftpflicht – versichert sind die Freistelleung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Dritter, etwa wegen Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
  • Erstattung der Kosten für forensische Untersuchung und Abwehrkosten wegen angedrohter Sicherheitsbeeinträchtigungen.
  • Optional: Cyber-Kriminalität und Cyber-Erpressung

Schutz vor CyberRisiken

Bei Daten-Lecks führt ein Problem zum nächsten
Unsere CyberEdge-Versicherung schützt gegen die Folgen von Cyber-Risiken. Datenlecks und Datenverluste können zu Geldbußen und PR-Albträumen führen. Cyber-Attacken können Ihre Server lahmlegen und zu Vertrauens- und Einnahmeverlusten führen.
AIG kennt die Dominoeffekte einer Cyber-Krise und bietet ein Schutzpaket aus Versicherung und Fachspezialistenberatung an.
CyberEdge deckt viele der Hauptrisiken von Sicherheitsverletzungen und bietet aufgrund unserer Partnerschaft mit externen Spezialisten einen deutlichen Zusatznutzen rund um das Thema Datensicherheit an.


Mit KPMG, einem Spezialunternehmen für Datenrekonstruktion und Forensik, mit der international tätigen Rechtsanwaltskanzlei Herbst Kinsky sowie CMS erhalten unsere Kunden optimalen Rat und Unterstützung in Krisensituationen. Die meisten Unternehmen sind bisher noch nicht gegen Cyber-Risiken geschützt. Jetzt ist die beste Zeit sich mit CyberEdge gegen diese Risiken zu schützen.

Was ist versichert?

Schutz gegen die finanziellen Folgen bei Verlust oder Entwendung von Kunden- oder Mitarbeiterdaten. Dies schließt ebenso Ansprüche im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit ein.

Zugriff auf Cyber-Krisenreaktionsspezialisten, wie die IT-Fachleute von KPMG und die IT-Recht-Spezialisten von Herbst Kinsky und CMS zur Minimierung einer möglichen Rufschädigung im Krisenfall.
Versichert sind die Kosten forensischer Untersuchungen nach einer Verletzung der Datensicherheit, notwendige Benachrichtigungskosten, Überwachungskosten, sowie Kosten für die Wiederherstellung der Reputation des versicherten Unternehmens.

Versichert sind Kosten und Ausgaben aufgrund von Nachforschungen einer Datenschutzbehörde sowie – falls gesondert vereinbart – PCI-Aufwendungen in Folge einer Datensicherheitsverletzung.
In den Ländern, in denen dies gesetzlich möglich ist, können Bußgelder aufgrund von Datensicherheitsverletzungen von der Deckung umfasst sein.

Versichert sind die Kosten der Wiederherstellung, des Zusammentragens und/oder der Neuerstellung betroffener Daten nach einer Datensicherheitsverletzung.

Versichert ist der entgangene Gewinn bei gravierenden Betriebsunterbrechungen in Folge einer Denial–of-Service-Attacke oder einer von Außen initiierten Datensicherheitsverletzung. Versichert sind ebenso Mehrkosten, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

Deckt die Schäden und Kosten, die im Zusammenhang mit der Verletzung geistigen Eigentums Dritter oder im Zusammenhang mit elektronischen Inhalten entstehen können.

Erstattung der Kosten für forensische Untersuchungen, Abwehrkosten wegen angedrohter Sicherheitsbeeinträchtigungen bis hin zur Erstattung gezahlter Erpressungsgelder.

Erstattung der Kosten und entgangener Gewinne durch notwendige Goodwill-Aktionen (Coupons, Nachlässe, Rabatte) wegen einer Sicherheitsverletzung oder Datenleckage.

Versichert sind Betriebsunterbrechungen durch den Ausfall der genutzten externen IT-Dienstleister und Cloud-Anbieter in Folge einer Sicherheitsverletzung.