AIG ist derzeit in Europa über einen einzigen Rechtsträger tätig: AIG Europe Limited (AEL), eine britische Versicherungsgesellschaft mit Niederlassungen in ganz Europa. Als Reaktion auf die Entscheidung Großbritanniens aus der Europäischen Union (die EU) auszutreten – gemeinhin bekannt als „Brexit“ – ändern wir die gesellschaftsrechtliche Struktur der AEL. Durch diese Änderung wollen wir sicherstellen, dass wir auch nach dem Brexit unsere Dienstleistungen für unsere Versicherungsnehmer sowohl in Großbritannien als auch im restlichen Europa weiterhin erbringen können.
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Wir empfehlen Ihnen, diese Website regelmäßig zu besuchen, da mit Fortschreiten unserer Umstrukturierungspläne dort weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden. Zum besseren Verständnis unseres Vorhabens schauen Sie bitte in die Fragen und Antworten (FAQs).
AIG betreibt seine Geschäfte in Europa derzeit über die AIG Europe Limited (AEL), eine Versicherungsgesellschaft, mit Sitz in Großbritannien (UK), die von der Versicherungsaufsichtsbehörde (Prudential Regulation Authority, PRA) zugelassen ist und von der PRA und der Finanzaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority, FCA) beaufsichtigt wird. Wir planen, das gesamte Versicherungsgeschäft von AEL auf zwei neu zugelassene Versicherungsgesellschaften innerhalb der AIG-Gruppe zu übertragen (die geplante Übertragung). Die beiden neu zugelassenen Versicherungsgesellschaften sind die American International Group UK Limited (AIG UK) und die AIG Europe SA (AIG Europe). Das gesamte UK-Versicherungsgeschäft der AEL wird auf die AIG UK übertragen. Gleichzeitig erfolgt eine Übertragung des gesamten auf Europa bezogenen Versicherungsgeschäfts von AEL auf die AIG Europe.
Die geplante Übertragung ist Teil der von der AIG-Gruppe durchgeführten Neuaufstellung als Reaktion auf die Entscheidung Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) auszutreten (gemeinhin bekannt als „Brexit“). Das Verfahren zum Brexit wird mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU mit Wirkung zum 29. März 2019 enden. Wir führen die geplante Übertragung als Teil unserer erweiterten Umstrukturierung durch, um sicherzustellen, dass wir auch nach dem Brexit weiterhin in ganz Europa unsere bestehenden Versicherungsnehmer bedienen und neue Versicherungsgeschäfte abschließen können.
Die geplante Übertragung wird anhand einer kombinierten Übertragung des Versicherungsgeschäfts gemäß Teil VII des Financial Services and Markets Act 2000 (der FSMA) und einer grenzüberschreitenden Verschmelzung nach der europäischen Richtlinie für grenzüberschreitende Verschmelzungen (die Verschmelzung) ausgeführt. Weitere Informationen zu dem rechtlichen Verfahren werden im März 2018 bereitgestellt.
Als Wirksamkeitsdatum der geplanten Übertragung ist der 1. Dezember 2018 vorgesehen. Wir werden ab April 2018 Versicherungsnehmer, Anspruchsteller und andere Betroffene kontaktieren, um ihnen weitere Informationen bezüglich der beabsichtigten Übertragung zu geben, sowie Details darüber, wie sie Kommentare oder Fragen einreichen können und welche Rechte sie haben, wenn sie glauben, dass sie durch die geplante Übertragung nachteilige Auswirkungen zu tragen haben.
Die Entscheidung von AIG Luxemburg als neuen Standort der Europazentrale zu wählen, wurde aus unterschiedlichen Gründen nach eingehender Prüfung möglicher weiterer Standorte getroffen. Da der Großteil der Geschäfte, die wir über den Standort Luxemburg schreiben werden, sich auf Kontinentaleuropa bezieht, ist die geografische Lage Luxemburgs im Herzen des europäischen Marktes ein wesentlicher Vorteil. Luxemburg ist ein zentrales Mitglied der Europäischen Union, hat eine stabile Wirtschaft, eine erfahrene und hoch angesehene Versicherungsaufsichtsbehörde und ist ganz allgemein eine Drehscheibe für Finanzdienstleistungen. AIG Europe wird dem von der „Solvency II“-Richtlinie festgelegten Rahmenwerk unterliegen, welche in Luxemburg umgesetzt wird und Versicherungsnehmern ein hohes Maß an Schutz gewährt.
AIG Europe hat seinen eingetragenen Firmensitz in Luxemburg und wird von der Zentrale in Luxemburg aus tätig sein. Diese Gesellschaft wird von der Luxemburger Versicherungsaufsichtsbehörde, dem Commissariat aux Assurances (CAA), zugelassen. Diese Einheit ist ein Unternehmen der AIG-Gruppe und wird als neue Europäische Versicherungsgesellschaft der AIG-Gruppe in ganz Kontinentaleuropa, wie bislang AEL, Versicherungsprodukte und -lösungen anbieten. Sie können nach wie vor ausgezeichnete Leistungen sowohl im Versicherungsgeschäft als auch in der Schadenbearbeitung von den Ihnen bekannten Teams erwarten; unsere Kontaktdaten bleiben unverändert.
Ja. Die geplante Übertragung betrifft alle Versicherungspolicen von AEL (einschließlich seiner Versicherungspolicen in Großbritannien, dem EWR und dem Rest der Welt). Wenn der High Court von England und Wales die geplante Übertragung genehmigt, wird seine Entscheidung nach dem Recht Großbritanniens für alle Versicherungsnehmer bindend sein und in allen anderen Rechtssystemen des EWR anerkannt.
Das rechtliche und aufsichtsrechtliche Rahmenwerk im Hinblick auf die geplante Übertragung soll sicherstellen, dass die Interessen der Versicherungsnehmer geschützt werden und dass es keine nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf den Schutz sowie die Leistungen zugunsten aller Gruppen von Versicherungsnehmern der AEL gibt. Als Teil der beabsichtigten Übertragung werden die Interessen aller unserer Versicherungsnehmer durch ein gründliches Überprüfungsverfahren gewahrt, das folgende Punkte umfasst:
Wir beobachten die politischen Entwicklungen genau und werden diese berücksichtigen, wenn sich daraus mehr Klarheit hinsichtlich des Zeitplans und der Struktur für die zukünftigen Beziehungen Großbritanniens mit Europa ergibt. Unsere derzeitige Priorität ist es, sicherzustellen, dass wir auch nach dem Brexit weiterhin in ganz Europa unsere bestehenden Versicherungsnehmer bedienen und neue Versicherungsgeschäfte abschließen können. Demzufolge haben wir derzeit keine Änderungen an unseren Umstrukturierungsplänen ins Auge gefasst.